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Qualifizierungschancengesetz – So profitieren Unternehmen und Beschäftigte
Neue Technologien, digitale Werkzeuge, automatisierte Prozesse – unsere Arbeitswelt ändert sich rasant. Um zukunfts- und wettbewerbsfähig zu bleiben, brauchen Unternehmen die richtigen Fachkräfte und qualifizierte Mitarbeitende. Berufliche Weiterbildung wird immer wichtiger.
Unterstützt werden Arbeitgeber und Beschäftigte dabei vom sogenannten Qualifizierungschancengesetz (QCG), das zahlreiche Förderleistungen bereithält. In diesem Artikel erhältst du alle relevanten Infos über das QCG, die Förderungen, Voraussetzungen und die Beantragung.
Die Inhalte
Qualifizierungschancengesetz – Was ist das?
Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Qualifizierungschancengesetz und wurde seitdem mehrfach angepasst. Sein Ziel: Beschäftigte und Unternehmen mittels staatlicher Förderung von Weiterbildungen auf die digitale Arbeitswelt und damit verbundene Herausforderungen vorzubereiten.
Was das Qualifizierungschancengesetz regelt:
- Breiter Zugang zu Weiterbildungsförderung für Unternehmen & Beschäftigte
- Ausweitung der bisherigen Förderleistungen
- Ausbau der individuellen Weiterbildungsberatung
Es sollen also, wie der Name schon sagt, die Chancen auf Qualifizierung verbessert werden, sodass möglichst viele Menschen die Möglichkeit haben, sich für neue Herausforderungen und Tätigkeitsbereiche zu rüsten.
Wem nützt das Qualifizierungschancengesetz?
Vom Qualifizierungschancengesetz profitieren sowohl Arbeitgeber:innen als auch Beschäftigte:
Du als Arbeitgeber:in bist auf gut qualifizierte Fach- und Führungskräfte angewiesen, um dein Unternehmen sicher und erfolgreich in die Zukunft zu führen. Dank des Qualifizierungschancengesetzes reduziert sich dein finanzieller Aufwand für die Weiterbildung deiner Mitarbeitenden enorm.
Als Arbeitnehmer:in ermöglicht dir die Förderung, dich weiterzubilden und mit neuen (digitalen) Kompetenzen deine beruflichen Aussichten zu verbessern – und das unabhängig von deiner Ausbildung oder deinem Alter.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Unabhängig von der Betriebsgröße können gefördert werden:
- Abschlussorientierte Weiterbildungen bei fehlendem Berufsabschluss: In diesem Fall werden die Weiterbildungskosten für eine Umschulung, eine Vorbereitung auf eine Externenprüfung oder eine Teilqualifikation zu 100 % übernommen. Zudem werden bis zu 100 % Arbeitsentgeltzuschuss gezahlt.
- Weiterbildungen, die strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarfe abdecken sollen: Hier greift ein neu eingeführtes Förderinstrument, das Qualifizierungsgeld.
Neu seit 1.04.2024: Qualifizierungsgeld
Für Betriebe, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind, gibt es jetzt das sogenannte Qualifizierungsgeld. Arbeitgeber können es für ihre Beschäftigten beantragen.
Das Qualifizierungsgeld soll als Entgeltersatzleistung dabei helfen, Mitarbeitende zu qualifizieren, die ohne eine entsprechende Weiterbildung ihren Arbeitsplatz im Unternehmen verlieren würden. Es wird für die Dauer der Weiterbildung gezahlt und beträgt 60 % (kinderlose Beschäftigte) bzw. 67 % (mindestens ein Kind) der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz.
Sonstige Weiterbildungen können in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und individuellen Faktoren gefördert werden. Mehr dazu im folgenden Abschnitt.
Welche Zuschüsse gibt es für Unternehmen?
Arbeitgeber:innen, die ihre Beschäftigten für eine Weiterbildung unter Lohnfortzahlung freistellen, können staatliche Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und zum Arbeitsentgelt erhalten. Auch eventuelle Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten können übernommen werden.
Die Höhe dieser Zuschüsse richtet sich nach der Unternehmensgröße. Zum 1. April 2024 wurden die Unternehmensgrößen neu gestaffelt, sodass sich folgende Förderungen ergeben:
Welche Voraussetzungen für eine Förderung gibt es?
Für eine Weiterbildungsförderung auf Basis des Qualifizierungschancengesetzes sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Dein letzter Berufsabschluss muss mindestens 2 Jahre her sein. Wenn es individuelle Gründe gibt, von diesen 2 Jahren abzuweichen, kann im Einzelfall auch anders entschieden werden.
- Die Weiterbildung muss über eine rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen, dir also zukunftsfähige Kompetenzen vermitteln und dich auf die beruflichen Herausforderungen von morgen vorbereiten.
- Deine letzte über das Qualifizierungschancengesetz geförderte Weiterbildung muss mindestens 2 Jahre zurückliegen.
- Die Weiterbildung sowie der Bildungsträger müssen zertifiziert sein. Selbstverständlich trifft dies auf GFN und unser Kursangebot zu.
- Die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 120 Stunden betragen. Dabei kann die Maßnahme flexibel in Vollzeit, Teilzeit oder auch berufsbegleitend durchgeführt werden.
Wie beantragt man die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz?
Für eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz wendest du dich an die Bundesagentur für Arbeit. Dort kannst du dich sowohl als Beschäftigte:r als auch als Arbeitgeber:in eingehend beraten lassen. Als Arbeitnehmer:in solltest du dich frühzeitig an deinen Chef wenden und dein Interesse an Weiterbildung bekunden.
Den Antrag – möglich sind mittlerweile auch Sammelanträge für mehrere Beschäftigte – reicht der Arbeitgeber direkt bei der Bundesagentur für Arbeit ein. Diese genehmigt ihn dann auch – wobei es keinen Rechtsanspruch auf Förderung gibt.
Unser Know-how – Dein Vorteil
Du bist Arbeitgeber:in oder Personalverantwortliche:r und möchtest dich zu passenden Fördermöglichkeiten beraten lassen? Gerne beantworten wir deine Fragen rund ums Qualifizierungschancengesetz und unterstützen dich kostenfrei bei der Beantragung.
Mit einer über das Qualifizierungschancengesetz geförderten Weiterbildung können Unternehmen und ihre Beschäftigten nur gewinnen. Gezielte Qualifizierung macht dich bzw. deinen Betrieb fit für die digitale Zukunft.
Interessiert? Dann informiere dich jetzt über unser Angebot für förderfähige Unternehmen & Beschäftigte.