Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem bei der GFN GmbH

Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Compliance-Regeln hat für uns höchste Priorität. Seriöse Hinweise helfen uns, Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden und unsere Geschäftspartner zu reduzieren. Eine Kontaktaufnahme über die Meldung von Verstößen bieten wir über mehrere Kanäle an. Verstöße können auf Wunsch auch anonym gemeldet werden.

Dafür bedarf es der Aufmerksamkeit aller sowie deiner Bereitschaft, bei konkreten Anhaltspunkten auf mögliche schwere Regelverstöße hinzuweisen. Hinweise an das Hinweisgebersystem können jederzeit abgegeben werden.

Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen schweren Regelverstoß eingeleitet. Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit.

Unser Hinweisgebersystem garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene. Hinweisgeber können offen oder anonym mit dem Compliance-Beauftragten und den zuständigen Ansprechpersonen kommunizieren. Beide sind bei der Amadeus FiRe AG als Muttergesellschaft ansässig.

Weitere Informationen findest du in unserer Verfahrensordnung (englische Variante) ausführlich beschrieben. Die Verfahrensordnung regelt explizit Meldungen, die im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (§8 LkSG) eingereicht werden, wird jedoch für alle übrigen Meldungen analog angewandt.

Meldungen können über folgende Kommunikationskanäle erfasst werden:

Per Online-Plattform:

GFN Hinweisgebersystem

Eine anonyme Meldung mit Möglichkeit zur Kommunikation kann ausschließlich über das Hinweisgebersystem abgegeben werden.

Per E-Mail an:

ir@amadeus-fire.de

Per Telefon unter:

069 96876 – 180

Per Post an:

Amadeus Fire AG

Investor Relations

Hanauer Landstraße 160

60314 Frankfurt am Main

Auf Wunsch kann auch ein persönlicher Termin erfolgen, dazu muss jedoch zunächst eine Kontaktaufnahme über einen der aufgezeigten Wege stattfinden.

Wir ermutigen alle Hinweisgeber:innen, unser internes Meldesystem zu nutzen. Es kann anonym genutzt werden und es sind keinerlei Repressalien damit verbunden. Sollte zur Abgabe eines Hinweises eine externe Meldestelle bevorzugt werden, verweisen wir auf die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz.

Um etwaige Meldungen korrekt zuordnen und schnellstmöglich bearbeiten zu können, ist es erforderlich, dass in dieser ersichtlich ist, welche Konzerngesellschaft die abgegebene Meldung betrifft.

Hinweis

Wir möchten darauf hinweisen, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist. Beschwerden sind direkt an die jeweilige Ansprechperson zu melden. Hierzu zählen beispielsweise: