Freunde werben & Prämie sichern

150 € für dich – 150 € für deine:n Freund:in

1. Formular ausfüllen & anmelden

2. Mail erhalten & Info beachten

3. Bei erfolgreichem Werben: Gutscheine erhalten 

Du möchtest eine:n Freund:in werben? 

Weitere Informationen findest du in den vollständigen Teilnahmebedingungen auf dieser Seite.


Ein:e Freund:in hat dich geworben? 

Weitere Informationen findest du in den vollständigen Teilnahmebedingungen auf dieser Seite.


Prämie sichern: Die Voraussetzungen

Du und dein:e Freund:in bekommt eure Gutscheine, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:


FAQ

Hier beantworten wir dir in Kürze die wichtigsten Fragen. Die vollständigen Teilnahmebedingungen findest du im Anschluss.

Wer darf im Rahmen des Programms „Freunde werben Freunde“ Teilnehmer:innen werben?

Werben dürfen volljährige GFN-Teilnehmer:innen sowie -Interessent:innen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der GFN GmbH und sonstige Beschäftigte der Amadeus-FiRe-Unternehmensgruppe.

Wie werbe ich jemanden? 

Die Teilnahme erfolgt nur über das dafür vorgesehene Formular. Es können nur Personen geworben werden, die bisher noch kein Beratungsgespräch bei der GFN wahrgenommen haben.

Wer darf als Teilnehmer:in geworben werden?

Geworben werden können alle volljährigen Personen, die GFN bisher weder als (ehemalige) Teilnehmer:innen noch als Interessent:innen bekannt sind.

Die werbende Person und die geworbene Person müssen verschiedene Personen sein. Ein gegenseitiges Werben sowie ein mehrmaliges Werben derselben Person sind ausgeschlossen.

Ich bin geworben worden: Wie läuft das Programm ab?

Du kannst nur geworben werden, wenn du an noch keinem Beratungsgespräch bei uns teilgenommen hast. Trage dich in das Formular ein. Wir werden uns dann für einen Beratungstermin mit dir in Verbindung setzen. Wenn wir das passende Angebot für dich gefunden haben und du den Kurs angetreten hast, senden wir dir nach vier Wochen deinen Gutschein zu.

Wann wird der Gutschein ausgezahlt?

Sowohl die werbende als auch die beworbene Person erhält einen Amazon-Gutschein im Wert von je 150 Euro, wenn die beworbene Person innerhalb von 3 Monaten nach Absenden des o. a. Formulars mit GFN einen Vertrag über eine geförderte Umschulung, Weiterbildung oder ein gefördertes Coaching abschließt und die Maßnahme antritt. Eine geförderte Umschulung, Weiterbildung oder ein gefördertes Coaching liegt dann vor, wenn die Kosten der Maßnahme von einem Kostenträger wie z. B. der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ganz oder anteilig übernommen werden.

Die Gutscheine werden nach Ablauf der Rücktrittsfrist innerhalb von 30 Tagen ausgezahlt.

Es ist keine Barauszahlung oder Übertragung der Prämie möglich. Eine Prämienlieferung ins Ausland ist ebenfalls nicht möglich.

Darf eine Person mehrmals Teilnehmer:innen werben?

Ja, eine Person darf mehrmals werben. Der Gutschein wird jedoch nur ausgezahlt, wenn es sich bei den von einer Person geworbenen Teilnehmer:innen um verschiedene Personen handelt. Ein mehrmaliges Werben derselben Person ist nicht zulässig.

GFN behält sich vor, Personen aus dem Freunde-werben-Freunde-Programm auszuschließen, wenn Anzeichen vorliegen, dass die Werbung von Teilnehmer:innen missbräuchlich erfolgt. Auch Änderungen oder eine Beendigung des Programms behalten wir uns jederzeit vor. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Teilnahmebedingungen

1. Teilnahme 

1.1 Teilnahmeberechtigt als werbende Personen sind alle volljährigen Interessent:innen und Teilnehmer:innen der GFN GmbH mit Wohnsitz in Deutschland.  Ausgeschlossen sind Mitarbeitende der GFN GmbH oder sonstige Beschäftigte der Unternehmensgruppe der Amadeus FiRe AG. 

1.2 Teilnahmeberechtigt als geworbene Personen sind jene, die GFN nicht als (ehemalige) Teilnehmer:innen oder Interessent:innen bekannt sowie volljährig sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. 

1.3 Die werbende und die geworbene Person müssen verschiedene Personen sein. Ein gegenseitiges Werben oder ein mehrmaliges Werben derselben Person sind ebenso ausgeschlossen. 

1.4 Die Anmeldung zum Freunde-Werben-Freunde-Programm der GFN muss von der geworbenen Person bis spätestens zum Datum des Beratungsgesprächs mittels Formular auf dieser Website erfolgt sein. Eine Auszahlung der Prämie für Anmeldungen zum Freunde-Werben-Freunde-Programm nach bereits durchgeführtem Beratungsgespräch der geworbenen Person ist ausgeschlossen. 

1.5 Die im Formular auf dieser Website angegebene E-Mail-Adresse muss mit der E-Mail-Kontaktadresse der geworbenen Person übereinstimmen.

1.6 Unzutreffende oder unvollständige Angaben führen dazu, dass eine Teilnahme am Programm nicht möglich ist. Für unvollständige oder unrichtige Einträge übernimmt die GFN GmbH keine Haftung. 

2. Durchführung 

2.1 Eine Person, die andere für GFN werben möchte, registriert sich für das Programm unter Angabe von Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse. Mit Abschluss dieser Registrierung erhält die werbende Person eine persönliche Kennung (Werber-ID), die aus einem Code aus Zahlen und/oder Buchstaben besteht, und kann diese an potenzielle Interessent:innen der GFN weitergeben. Die geworbenen Personen geben diese Kennung im Erstkontakt mit GFN per Formular an. Die Kennung dient der Zuordnung einer werbenden und einer geworbenen Person, damit beide die Prämie erhalten können.   

2.2 Der Abschluss eines Teilnehmervertrags mit der geworbenen Person obliegt der GFN GmbH, es besteht darauf kein Anspruch. 

3. Prämienanspruch und Auszahlung 

3.1 Der Anspruch der werbenden als auch der geworbenen Person auf eine Prämie in Form eines Amazon-Gutscheins in Höhe von 150 Euro entsteht, wenn die beworbene Person mit der GFN GmbH einen Vertrag über eine geförderte Umschulung oder Weiterbildung oder ein gefördertes Coaching abschließt und die Maßnahme antritt. Eine geförderte Umschulung, Weiterbildung oder ein gefördertes Coaching liegt dann vor, wenn die Kosten der Maßnahme von einem Kostenträger wie z. B. der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ganz oder anteilig übernommen werden. Für die Prämienauszahlung ist die korrekte Angabe der Kennung der werbenden Person durch die geworbene Person zwingend notwendig. 

3.2 Die Gutscheine werden nach Ablauf der Rücktrittsfrist innerhalb von 30 Tagen ausgezahlt.  

3.3 Der Anspruch auf die Prämie kann nicht abgetreten werden und ist nicht übertragbar. Darüber hinaus ist die Prämie weder in bar auszahlbar noch ergänz- oder änderbar. Eine Prämienlieferung ins Ausland ist ebenso nicht möglich. 

4. Ausschluss von der Teilnahme 

4.1 Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die GFN GmbH das Recht vor, Personen vom Programm auszuschließen. 

4.2 Weiterhin behält sich die GFN GmbH das Recht vor, Werbende auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulationen Vorteile verschaffen. Des Weiteren können unwahre Personenangaben zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in solchen Fällen Prämien auch noch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden. 

5. Haftung 

Für eine Haftung der GFN GmbH auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen: 

5.1 GFN haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 

5.2 Weiterhin tritt eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Programms überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für GFN in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 

5.3 GFN haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten. 

5.4 Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 

5.5 Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung von GFN gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertreter:innen und Erfüllungsgehilf:innen von GFN oder deren Mitarbeitenden. 

5.6 Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Beurteilung der eingereichten Teilnahmen ausgeschlossen.

6. Schlussbestimmungen

6.1 GFN kann diese Teilnahmebedingungen jederzeit ändern. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Zudem behält sich GFN jederzeit Änderungen am Programm oder die Beendigung dessen vor.

6.2 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die, soweit rechtlich zulässig, nach Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Dies gilt entsprechend im Fall von unbeabsichtigten Lücken in diesen Teilnahmebedingungen.