Arbeitslos – was tun?

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Wer von Arbeitslosigkeit bedroht oder gerade arbeitslos geworden ist, steht meist massiv unter Druck. Zugleich stellen sich viele Fragen. Wie soll ich nun meinen Lebensunterhalt bestreiten? Wie überbrücke ich diese Phase? Bin ich weiterhin krankenversichert? Wie finde ich schnell einen neuen Job? Tagtäglich sprechen wir mit Menschen, die genau in dieser Lage sind und sich mit solchen und ähnlichen Fragestellungen konfrontiert sehen.

Als Bildungspartner und Perspektivgeber möchten wir auch in einer solchen Situation für dich da sein. In diesem Artikel geben wir dir daher eine kleine Orientierungshilfe an die Hand. Gemeinsam gehen wir die wichtigsten Schritte – von der Arbeitslosmeldung bis zum neuen Job. Darüber hinaus erhältst du nützliche Informationen und Tipps rund um das Thema Arbeitslosigkeit.  

Plötzlich arbeitslos: 5 Tipps für die erste Zeit

Ist der erste Schock verdaut, heißt es zunächst einmal: Ruhe bewahren. Denn genau das ist die Voraussetzung für eine Neuorientierung und erste Schritte aus der Krise.

Was du jetzt tun solltest:

  1. Melde dich arbeitslos
    Indem du dich arbeitslos meldest, profitierst du gleich mehrfach. Zunächst einmal bekommst du eine finanzielle Unterstützung vom Staat in Form von Arbeitslosengeld I (ALG 1) oder Arbeitslosengeld II (ALG 2, umgangssprachlich: Hartz 4). Deine Krankenversicherung wird ebenfalls übernommen. Die Arbeitsagentur unterstützt dich bei der Suche nach einer neuen Stelle oder dir wird sogar eine Weiterbildung oder Umschulung bezahlt.
  2. Sichere dir dein Zeugnis
    Hast du ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten? Falls nicht, frag deinen letzten Arbeitgeber danach – du hast einen gesetzlichen Anspruch darauf. Dein nächster Arbeitgeber möchte schließlich wissen, mit wem er es zu tun hat. Auch wenn du dich beruflich neu orientieren möchtest, solltest du daher nicht auf ein Zeugnis verzichten.
  3. Bleib positiv
    Natürlich ist es keine schöne Situation, in die Arbeitslosigkeit zu gehen, aber es ist auch keine ausweglose. Mach dir klar, dass es bereits vielen Menschen schon so ergangen ist und du selbst Einfluss auf deine Situation nehmen kannst.
  4. Strukturiere deinen Alltag
    Besonders wichtig ist es, im veränderten Alltag ohne Arbeit eine neue Struktur zu finden. Ein Tagesablauf mit festen Aufstehzeiten und kleinen Ritualen hält dich motiviert. Und du hast die nötige Energie, um das Projekt „Neustart“ aktiv anzugehen.
  5. Befrage dich selbst
    Was kann ich gut? Was macht mir Spaß? Möchte ich in meinem alten Beruf bleiben oder nochmal neu anfangen? Durch solche und ähnliche Fragen an dich selbst findest du heraus, worin deine Stärken und Interessen liegen. Und vielleicht auch, womit du dich zukünftig gerne beschäftigen möchtest.

Von der Arbeitslosmeldung zum beruflichen Neustart

Dein allererstes To-do ist also, dich arbeitsuchend oder arbeitslos zu melden. Schauen wir uns an, was du dabei beachten solltest – und wie es danach für dich weitergehen kann.

Schritt 1: Melde dich arbeitsuchend

Arbeitsuchend bist du, wenn du in absehbarer Zeit arbeitslos wirst, aktuell aber noch in einer Anstellung bist. Wenn du also einen nur befristeten Arbeitsvertrag hast oder dir mit einer langen Kündigungsfrist gekündigt wurde, solltest du dich schnellstmöglich arbeitsuchend melden – und zwar spätestens 3 Monate, bevor dein Arbeitsverhältnis endet.

Solltest du erst kurzfristig erfahren, dass du deinen Arbeitsplatz verlierst, melde dich spätestens 3 Tage danach arbeitsuchend. Eine verspätete Meldung kann dazu führen, dass du zeitweise kein Arbeitslosengeld bekommst.

Du kannst dich ganz bequem online über das Serviceportal der Arbeitsagentur arbeitsuchend melden. Ebenso hast du die Möglichkeit, dich schriftlich oder persönlich bei der für dich zuständigen Agentur für Arbeit oder auch telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) arbeitsuchend zu melden.

Die Agentur für Arbeit unterstützt dich bereits ab der Meldung bei deiner Suche nach einer neuen Stelle. Vielleicht hast du sogar schon einen neuen Job in Aussicht, bevor du wirklich arbeitslos wirst.

Schritt 2: Melde dich arbeitslos

Arbeitslos bist du erst, wenn dein Arbeitsverhältnis wirklich beendet ist. Nach einer Kündigung giltst  du vor Ablauf der Kündigungsfrist also noch als arbeitsuchend, ab dem ersten Tag danach aber schon als arbeitslos.

In diesem Fall musst du dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Die Arbeitslosmeldung ist die Voraussetzung dafür, dass du Arbeitslosengeld bekommst. Melde dich am besten persönlich bei der Arbeitsagentur und bring deinen Personalausweis mit aktueller Meldeadresse mit.

Seit dem 1. Januar 2022 ist es auch möglich, sich online arbeitslos zu melden. Ein persönliches Erscheinen ist nicht mehr zwingend erforderlich. Dazu brauchst du allerdings einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder einen anderen elektronischen Identifikationsausweis.

Schritt 3: Beantrage Arbeitslosengeld

Sofern du in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, musst du dich vorher unbedingt arbeitslos gemeldet haben.

Kommst du aus einer Festanstellung, erhältst du in der Regel Arbeitslosengeld I (ALG 1).

Du solltest den Antrag etwa zwei Wochen vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit einsenden. Arbeitslosengeld kannst du ganz unkompliziert online bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Alternativ: Arbeitslosengeld II

Wenn du keinen Anspruch auf ALG 1 hast, beantragst du in der Regel ALG 2, auch als Hartz 4 bekannt. Das ALG 2 wird jedoch nicht von der Agentur für Arbeit, sondern vom Jobcenter vergeben.

Anspruch auf ALG 2 haben alle, die erwerbsfähig (das heißt: fähig, mindestens 3 Stunden pro Tag zu arbeiten) und hilfebedürftig sind.

Eine Hilfebedürftigkeit liegt vor, wenn das Einkommen aller Personen, die in einem Haushalt leben, diesen gemeinsam führen und miteinander verwandt sind oder eine persönliche Beziehung haben, unterhalb des Existenzminimums liegt. Sofern also beispielsweise noch Ersparnisse vorhanden sind oder dein:e Partner:in genügend Geld verdient, um euren Lebensunterhalt zu bestreiten, wird kein ALG II gezahlt. 

Den Antrag kannst du entweder online über das Web-Formular der Bundesagentur für Arbeit oder schriftlich per Post an das für dich zuständige Jobcenter übermitteln.

Schritt 4: Lass dich zu deiner beruflichen Zukunft beraten

Die Suche nach einer neuen beruflichen Perspektive startet meist schon mit Erhalt der Kündigung oder während du dich intensiver mit dem Thema Arbeitslosigkeit auseinandersetzt. In dieser Zeit findet auch ein Beratungsgespräch in der Arbeitsagentur statt. Den Termin buchst du am besten direkt online, wenn du dich arbeitsuchend meldest.

Nach einem ersten Kennenlernen besprichst du gemeinsam mit deiner dortigen Ansprechperson, wie es für dich weitergehen soll. Im Vordergrund steht natürlich zunächst die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Spätestens, wenn du Arbeitslosengeld beziehst, wird dann auch konkreter nach neuen beruflichen Möglichkeiten geschaut.

Mach dir am besten schon vorher ein paar Gedanken zu Fragen wie: Soll es derselbe Beruf und dieselbe Branche bleiben, oder willst du eine andere Richtung einschlagen? Hast du schon erste Ideen oder sogar einen Plan für deine berufliche Zukunft? Sind deine Kenntnisse auf dem neuesten Stand und auf dem Arbeitsmarkt gefragt? In welchen Branchen wird derzeit vermehrt gesucht? Würde eine Stelle in diesen Bereichen in Frage kommen?

Auch über eine Weiterbildung oder Umschulung kann gesprochen werden. Vielleicht ist es auch sinnvoll, vorab mit einem Coaching eine erste Orientierung zu schaffen. Auch unsere Berater:innen stehen dir rund um das Thema Weiterbildung gerne zur Verfügung. Auf Wunsch erstellen wir dir auch ein individuelles Angebot, das du beim Gespräch in der Arbeitsagentur vorlegen kannst. So weiß dein Ansprechpartner dort gleich, wohin die Reise gehen soll und kann dich auf dieser Grundlage besser beraten.

Schritt 5: Profitiere von der Unterstützung und Förderung der Arbeitsagentur

Die Unterstützung der Agentur für Arbeit sieht unterschiedlich aus: Neben einer persönlichen Beratung werden dir direkt oder über das Jobportal der Arbeitsagentur passende Jobangebote vorgestellt.

Dir kann aber auch eine Weiterbildung, ein Coaching oder eine Umschulung bewilligt werden, an der du dann kostenlos teilnimmst. Recherchiere im Netz nach zertifizierten Bildungsanbietern, die einen passenden Kurs oder Lehrgang im Programm haben.

Auf unserer Seite Fördermöglichkeiten  informieren wir dich über verschiedene Wege, dir in Sachen berufliches Fortkommen finanzielle Unterstützung zu sichern. So werden mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) Coachings und weitere Maßnahmen finanziert, die dir auf deinem Weg hin zu einer Beschäftigung helfen. Mehr zum Thema AVGS-Coachings und Förderung erfährst du auf unserer FAQ-Seite.

Eine weitere Option ist der Bildungsgutschein, mit dem die Agentur für Arbeit die Kosten für eine Umschulung oder berufliche Weiterbildung übernimmt. Damit hast du die Möglichkeit, neue Kenntnisse aufzubauen oder einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben – und startest anschließend mit besseren Chancen beruflich durch. Alles Wissenswerte rund um den Bildungsgutschein liest du auf unserer Ratgeber-Seite.

Schritt 6: Bilde dich weiter

Vielleicht fragst du dich, ob dir in deiner Situation eine Weiterbildung wirklich hilft und dir neue Jobchancen beschert. Ganz sicher sogar! Denn unser Arbeitsmarkt befindet sich gerade jetzt in einem tiefgreifenden Wandel. Die fortschreitende Digitalisierung und Automatisierung sorgt dafür, dass einige Berufsbilder verschwinden und viele andere entstehen.

Insbesondere die IT-Branche sucht händeringend nach Fachkräften – ein Umstand, der insbesondere Neu- oder Quereinsteiger:innen zugutekommt. Denn längst ist der Einstieg in die Wachstumsbranche auch ohne Uni-Abschluss möglich – vorausgesetzt, du hast im Rahmen einer Weiterbildung oder Umschulung gefragte Kenntnisse und Zertifikate erworben.

Doch auch in anderen Berufen und Branchen gilt es, digitale Kompetenzen und IT-Know-how aufzubauen. Bei Arbeitgebern gefragt sind außerdem fachübergreifende Problemlösungsfähigkeiten, kommunikative Skills und methodisches Vorgehen. Auch derartige Kompetenzen kannst du in entsprechenden Weiterbildungen, beispielsweise in Projektmanagement-Schulungen, aufbauen. Die Bandbreite ist groß – deine Chancen sind es auch.

Schritt 7: Mach eine Bestandsaufnahme

Unabhängig davon, ob du eine Weiterbildung oder Umschulung durchläufst  – am Bewerbungsprozess für eine neue Anstellung führt selten ein Weg vorbei.

Beantworte dir daher folgende Fragen:

  • Wo liegen meine Stärken und Schwächen?
  • Welche Aufgaben haben mir in meinen letzten Jobs am meisten Spaß gemacht?
  • Welche Fähigkeiten habe ich im Berufsleben erworben und wie haben sie mir  geholfen, meinen Job erfolgreich zu erledigen?
  • Was waren konkrete Resultate meiner Arbeit?
  • Was habe ich aus vergangenen Fehlern gelernt?
  • Auf welche Erfolge bin ich stolz?
  • Welche Herausforderungen habe ich gemeistert?

Die Antworten auf diese und ähnliche Fragen werden dir nicht nur im Vorstellungsgespräch enorm weiterhelfen, sondern auch beim nächsten Schritt – deinem Lebenslauf.

Schritt 8: Aktualisiere deinen Lebenslauf

Für die meisten Arbeitgeber sind deine aktuellen Berufserfahrungen am interessantesten. Daher solltest du dich besonders auf die letzten 2-3 Stellen konzentrieren. Beschreibe nicht nur, was du gemacht und welche Verantwortungsbereiche du übernommen hast. Zeige darüber hinaus auf, von welchen Ergebnissen und Erfolgen deine Arbeit gekrönt war. Nenne auch konkrete Zahlen, falls möglich.

Am besten, du gehst zunächst ins Detail und schreibst möglichst viele Punkte auf. Diese Version deines Lebenslaufs bleibt dann deine Vorlage, auf die du bei Bedarf immer wieder zurückgreifst. Deinen Lebenslauf kannst du anschließend für jede Bewerbung so anpassen, dass du nur die für das jeweilige Unternehmen relevanten Punkte behältst. Andere kürzt oder löschst du, damit dein Lebenslauf nicht nur interessant, sondern auch übersichtlich bleibt.

Schritt 9: Schau dir den Arbeitsmarkt an

Nachdem du deine Kompetenzen und bisherigen Aufgaben für dich formuliert hast, hältst du nun in den Jobbörsen nach zu dir passenden Stellenangeboten Ausschau. Weite deine Suche ruhig auch auf ähnliche Berufsbezeichnungen aus und schau dir die Anforderungen genauer an. Gibt es bestimmte Fähigkeiten, die immer wieder verlangt werden? Vielleicht auch welche, die dir fehlen?

Ein Beispiel: Angenommen, du warst bisher als Marketingmanager:in tätig und verfügst bereits über häufig gesuchte Kompetenzen wie Budget- und Kostenplanung, Marktanalyse, Präsentation oder Reporting. Nun findest du ein Stellenangebot für eine:n Onlinemarketing-Manager:in. Die gesuchten Kompetenzen stimmen exakt mit deinen eigenen überein, mit einer Ausnahme – das Unternehmen sucht jemanden, der auch mit einem Newsletter-Tool und einem Content-Management-System arbeiten kann. Schau dir mehrere ähnliche Stellenangebote an und notiere dir jeweils die Kompetenzen, die dir fehlen.

Nach einer Weile wird dir auffallen, dass manche dieser Kompetenzen häufiger vorkommen als andere – also offenbar gefragt sind. In manchen Fällen kannst du dir die Kenntnisse relativ schnell selbstständig aneignen. Oftmals macht aber auch eine gezielte Weiterbildung Sinn, die dir neben dem Praxiswissen auch anerkannte Zertifikate einbringt.

Schritt 10: Schreib Bewerbungen

An dieser Stelle ist Geduld dein bester Freund. Du bist nun bestens vorbereitet, aber niemand kann voraussagen, wie viele Bewerbungen notwendig sind, um deinen Traumjob zu finden. Manchmal klappt es schon nach der ersten Bewerbung, manchmal dauert es auch wesentlich länger. Setz dich vor der Bewerbung mit dem Unternehmen und der Stellenbeschreibung auseinander. Pass deine Lebenslaufvorlage in jeder Bewerbung sinnvoll an. Und, wichtig: Hebe im Anschreiben nicht nur die Punkte hervor, nach denen das Unternehmen in der Ausschreibung fragt, sondern auch deine weiteren Stärken und wie sie dem Unternehmen helfen würden.

Schritt 11: Überzeuge im Vorstellungsgespräch

Auch für dein Vorstellungsgespräch hast du bereits eine Menge Vorarbeit in den ersten Schritten geleistet. Nutze diese Informationen, um dich von der optimalen Seite zu zeigen, und übe das Gespräch zuvor mit einem/einer Freund:in oder deinem/deiner Partner:in.

Die Arbeitsagentur fördert auch Bewerbungscoachings – sprich deine:n Berater:in ruhig darauf an. Mit ein wenig Glück überzeugst du deinen zukünftigen Arbeitgeber von dir und startest beruflich neu durch.

Du möchtest beruflich durchstarten?

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Arbeitslosmeldung und Arbeitslosengeld – häufige Fragen | FAQ

Hier möchten wir dir Fragen beantworten, die uns häufig gestellt werden. Vielleicht ist darunter ja auch die eine oder andere Frage, die dich selbst gerade beschäftigt. Natürlich sind wir auch jederzeit für dich ansprechbar. Unsere Berater:innen haben immer ein offenes Ohr für dich – und Antworten, die dir sicherlich weiterhelfen.

Erhalte hier Antworten auf folgende Fragen:

Was muss ich bei der Arbeitslosmeldung beachten?

Hier in Kürze die drei wichtigsten Punkte, damit du in Sachen Arbeitslosengeld und Jobsuche keine Zeit verlierst:

Was muss ich beachten, wenn ich selbst gekündigt habe?

Wenn du deinen Job selbst gekündigt hast, verhängt die Arbeitsagentur eine Sperre des Arbeitslosengeldes von 3 Monaten. Die Sperre beginnt ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung. Um diese 3 Monate zu überbrücken, solltest du über ein paar Ersparnisse verfügen.

Es gibt jedoch auch Gründe, die zu einer Aufhebung der Sperrfrist führen können, beispielsweise bei einer Eigenkündigung wegen Mobbings, sexueller Belästigung oder unzuverlässiger bzw. ausbleibender Gehaltszahlung. Auch private Gründe spielen hier eine Rolle. So entfällt die Sperrfrist in der Regel, wenn du deinen Job aufgibst, um mit deinem bzw. deiner Partner:in in einer anderen Stadt zusammenzuziehen.

Beachte jedoch: Bei einer Eigenkündigung gelten die üblichen Meldefristen. Hierzu mehr in unserem Artikel oben.

Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Es gibt unterschiedliche Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG 1) und Arbeitslosengeld II (ALG 2).

Anspruch auf ALG 1 besteht, sofern du

Anspruch auf ALG 2 besteht, sofern du

Muss ich mich auch dann arbeitslos melden, wenn ich keine Leistungen beziehen will?

Nicht jeder, der sich arbeitslos meldet, hat auch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sofern kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG 1) besteht, wird normalerweise das Arbeitslosengeld II (ALG 2) gezahlt – allerdings nicht in jedem Fall. Falls beispielsweise dein Partner genug verdient oder Ersparnisse vorhanden sind, besteht kein Anspruch auf ALG 2.

So entscheiden sich viele Menschen kurzerhand, sich gar nicht erst arbeitslos zu melden, da ja keine Geldleistungen in Aussicht stehen. Hier vier gute Gründe, es dennoch zu tun:

  1. Du bekommst von der Arbeitsagentur Unterstützung bei der Jobsuche. Das ist Gold wert, denn die Suche nach einer neuen Stelle kostet dich unter Umständen viel Arbeit und Zeit. Du kannst also jede Hilfe gebrauchen.
  2. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses meldet dich dein Arbeitgeber bei der Krankenkasse ab und der Versicherungsschutz setzt aus. Wenn du arbeitslos gemeldet bist, bleibst du weiterhin krankenversichert.
  3. Nur wenn du arbeitslos gemeldet bist, zählt die Zeit der Arbeitslosigkeit auch für deine spätere Rente. Dadurch wird deine Rente zwar nicht steigen, aber ein lückenloser Versicherungsverlauf ist immer von Vorteil. Willst du beispielsweise früher in Rente gehen, musst du auf eine Mindestversicherungszeit kommen – die Arbeitslosmeldung hilft dir dabei.
  4. Besonders wichtig ist die Arbeitslosmeldung für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Sofern keine Meldung vorliegt und die Pflichtbeiträge bedingt durch die Arbeitslosigkeit nicht gezahlt wurden, könnte der Anspruch verfallen.

Wie lange kann ich Arbeitslosengeld beziehen?

Die Bezugsdauer hängt davon ab, wie lange du versicherungspflichtig beschäftigt warst und wie alt du bist. Hier eine Übersicht:

Dauer der Beschäftigung
(Monate)
AlterALG 1 Anspruchsdauer
(Monate)
126
168
2010
2412
305015
365518
485824

Ist deine Anspruchsdauer für ALG 1 aufgebraucht, so prüft die Arbeitsagentur, ob du die Voraussetzungen für den Bezug von ALG 2 mitbringst.

Wie hoch fällt das Arbeitslosengeld aus?

Kinderlose bekommen beim Bezug von Arbeitslosengeld 60 Prozent des bisherigen Nettogehalts. Falls du Kinder hast, bekommst du sogar 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Eine gute Orientierung bietet dir der Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit.

Solltest du eine Abfindung bekommen haben, wird diese nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wenn das Arbeitsverhältnis durch den Aufhebungsvertrag allerdings früher endet, als es bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber geendet hätte, kann es zu einer Sperrzeit kommen, sodass du insgesamt weniger Arbeitslosengeld bekommst.

Habe ich auch als Selbstständige:r Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Auch Selbstständige, Kleinunternehmer:innen und Freiberufler:innen können unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld beziehen.

Selbstständige müssen dafür 30 Monate vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versichert gewesen sein. Daher ist es ratsam, mit Beginn der Selbstständigkeit eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abzuschließen.

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, musst du dich arbeitslos melden und darfst nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten.

Erfüllst du als Selbstständige:r die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG 1) nicht, hast du noch die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II (ALG 2) zu beziehen. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die Einnahmen aus deiner Selbstständigkeit nicht mehr ausreichen, um dich selbst oder deine Familie zu versorgen.

Was kann ich tun, wenn das Arbeitslosengeld nicht ausreicht?

Reicht das Arbeitslosengeld I (ALG 1) nicht aus, um beispielsweise die Miete oder sonstige Kosten zu bestreiten, kannst du zusätzlich Wohngeld, Leistungen für Kinder oder Arbeitslosengeld II (ALG 2) beantragen. Letzteres beantragst du bei dem für dich zuständigen Jobcenter.

Darf ich einen Nebenjob haben, wenn ich Arbeitslosengeld beziehe?

Du bekommst Arbeitslosengeld, möchtest dir aber trotzdem etwas dazuverdienen? Kein Problem. Du hast einen Freibetrag von 165 Euro im Monat. Verdienst du allerdings mehr, wird der Teil deines Verdienstes, der über dem Freibetrag liegt, auf dein Arbeitslosengeld angerechnet. Das heißt, dein Arbeitslosengeld wird in diesem Fall gekürzt.

Werden Ersparnisse, Mieteinnahmen oder Zinsen auf mein Arbeitslosengeld angerechnet?

Einkünfte wie Mieteinnahmen und Zinsen werden nicht aufs Arbeitslosengeld I (ALG 1) angerechnet. Ebenso verhält es sich mit Ersparnissen oder Immobilien. Auch das Einkommen oder Vermögen deines Partners bzw. deiner Partnerin spielt hier keine Rolle.

Das Arbeitslosengeld II (ALG 2) jedoch erhalten nur hilfebedürftige Menschen. Du kannst es also nur beziehen, wenn keine Einkünfte oder Ersparnisse da sind, um deinen Lebensunterhalt und den deiner Familie zu bestreiten.

Erhalte ich auch während einer beruflichen Weiterbildung Arbeitslosengeld?

Mit einer Weiterbildung kannst du die Zeit der Arbeitslosigkeit sinnvoll nutzen. Sofern du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, wird dir dieses auch während deiner Weiterbildung in der bereits bewilligten Höhe weitergezahlt. Wenn die Weiterbildung notwendig ist und der Bildungsträger sowie deine Weiterbildung zertifiziert sind, stehen die Chancen gut, dass die Agentur für Arbeit die Kosten übernimmt. Mehr dazu erfährst du auf unserer Ratgeberseite zum Bildungsgutschein.

Bist du nach der Weiterbildung immer noch arbeitslos, kannst du Arbeitslosengeld für mindestens 30 Tage beantragen – und zwar auch dann, wenn dein Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Weiterbildung ausläuft und somit eigentlich nicht mehr besteht. Du profitierst also gleich mehrfach von einer Weiterbildung oder Umschulung.

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